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15.01.2009

Mehrwert Mitarbeitergesundheit: 500 Euro steuerfrei

Betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt sich. Und zwar nicht nur aufgrund der Mitarbeitermotivation, sinkenden Fehlzeiten oder Imagesteigerung einer Firma. Seit dem 1. Januar 2009 erhöht die Mitarbeitergesundheit auch den finanziellen Gewinn: satte 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr kann ein Unternehmen von der Steuer absetzen. Voraussetzung: es handelt sich um anerkannte Maßnahmen, die die Gesundheit durch Bewegung oder Ernährung fördern bzw. um Maßnahmen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Gesundheitsförderung, betriebliche § 3 Nr. 34 EStG
Eine neue Steuerbefreiung wird für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werden, die betriebsinterne Gesundheitsförderung zu stärken. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Dies sind z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung, etc. Nicht darunter fallen die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio. Zudem müssen diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn). In diesem Fall kann ein Betrag von bis zu 500 EURO je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben.


 
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